Steuerberatung
Atax Treuhand Beyer, Backes & Kollegen GbR
Unsere Steuerexperten bieten Ihnen die nötige Sicherheit bei Ihren Geschäften. Dabei stehen für uns die individuellen Besonderheiten eines jeden Mandanten im Mittelpunkt. Wir denken mit, voraus und manchmal auch quer, um für unsere Mandanten die wirtschaftlich beste Lösung zu finden.
Wir bieten ein breites Feld an Beratungsleistungen für Ihre unternehmerischen und privaten Belange. So betreuen wir Sie ganzheitlich, zuverlässig und vorausschauend, um Ihnen zu helfen, den Anforderungen moderner Unternehmensentwicklungen und Lebensabschnitte sicher zu begegnen.
Lohn- und Finanzbuchhaltung
Buchhaltung ist mehr als die Verarbeitung der Vergangenheit in Zahlen. Die Finanzbuchhaltung soll für Sie ein aktuelles Informationssystem darstellen, um betriebswirtschaftliche Entscheidungen präzise treffen zu können.
Wir erstellen, überwachen und reviewen Ihre Finanzbuchhaltung und unterstützen Sie bei der Finanzbuchhaltung in Ihrem Unternehmen. Gerne bieten wir Ihnen die digitale Belegverwaltung, welche individuelle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei schafft.
Die Anforderungen der Lohnbuchhaltung, die sich aus lohnsteuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen ergeben, sind hoch. Wir führen Ihre Lohnbuchhaltung zuverlässig mit besonderem Wissen und Know-how.
Wir erstellen Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich der dazugehörigen Steuer- und Sozialversicherungsmeldungen und führen Ihre Lohnkonten. Wir beachten alle gesetzlichen Neuerungen und erstellen die erforderlichen Bescheinigungen. Die Auswertungen aus der Lohnbuchhaltung werden dem Unternehmer wie dem Arbeitnehmer auf Wunsch elektronisch zur Verfügung gestellt und sind somit jederzeit auf dem Tablet oder Smartphone abrufbar.
Erstellung von Jahresabschlüssen
Der Jahresabschluss ist ein wichtiger Gradmesser für den Erfolg eines Unternehmens. Er bietet Ihnen oder auch möglichen Investoren und Gläubigern einen Überblick über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens und bildet darüber hinaus die Grundlage für die Besteuerung. Neben der Erfüllung gesetzlicher Pflichten liefert er vielfältige betriebswirtschaftliche Kennzahlen und Daten, welche z. B. für Analysen oder Branchenvergleiche genutzt werden können. Die Jahresabschlusserstellung sollte daher planvoll und strategisch erfolgen.
Ob Bilanz oder Gewinnermittlung – vertrauen Sie unserer Kompetenz und unserer langjährigen Erfahrung und geben Sie die Erstellung Ihres Jahresabschlusses in unsere Hände. Wir behalten für Sie den notwendigen Überblick und geben Ihnen Sicherheit. Wir erklären Ihnen die Rechtsänderungen und informieren Sie über die Möglichkeiten.
Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen
Kernstück unserer täglichen Arbeit ist natürlich die Erstellung von Steuererklärungen jeglicher Art. Unser Team übernimmt für Sie sowohl die Erstellung Ihrer privaten Einkommensteuererklärung als auch die Erstellung sämtlicher Steuererklärungen für Ihr Unternehmen.
In der deutschen Steuerlandschaft sind Unternehmen einer Vielzahl an Verordnungen und Obligationen ausgesetzt. Wir möchten Ihnen dabei helfen, sich schwerpunktmäßig auf die operativen Aufgaben in Ihrer Unternehmung zu konzentrieren. Wir nehmen Ihnen alle steuerlichen Belange ab, agieren als ständiges Beratungsorgan für Sie und können so steuerliche Gestaltungsvorteile erörtern und finanzielle Potentiale erkennen.
Unsere Leistungen für Sie:
- Gewerbesteuererklärungen
- Umsatzsteuererklärungen
- Körperschaftsteuererklärung
- Erklärungen zur gesonderten Feststellung der Einkünfte und alle nötigen Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Kapitalertragsteuer-Anmeldungen
- Anmeldungen für Abzugssteuern (z.B. Aufsichtsrat- oder Künstlersteuer)
- Erklärung zur Feststellung von Einheitswerten
Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen
Kernstück unserer täglichen Arbeit ist natürlich die Erstellung von Steuererklärungen jeglicher Art. Unser Team übernimmt für Sie sowohl die Erstellung Ihrer privaten Einkommensteuererklärung als auch die Erstellung sämtlicher Steuererklärungen für Ihr Unternehmen.
Jeder Berufstätige kennt die lästige Frage am Ende des Jahres – Wann mache ich meine Einkommenssteuererklärung? Wir sind der Meinung, dass Sie sich um wichtigere und schönere Dinge kümmern sollten, als sich mit viel Aufwand in die ungewohnte Arbeit der Steuererklärung zu stürzen. Hierzu zählen nicht nur Fragestellungen hinsichtlich der Ausschöpfung von steuerlichen Wahlrechten und Gestaltungsspielräumen, sondern auch die ordnungsgemäße Deklaration. Soll das Vermögen auf die nächste Generation übertragen werden, ist ferner das Thema der Erbschaft- und Schenkungsteuer von großer Relevanz.
Unsere Leistungen für Sie:
- Einkommensteuererklärungen
- Erbschaftsteuererklärungen
- Schenkungssteuererklärungen
- Erklärung zur Feststellung von Einheitswerten
- Einkommensteuer-Vorausberechnung
Begleitung von Betriebsprüfungen
Wenn das Finanzamt eine Außenprüfung ankündigt, gehen bei Unternehmern und vermögenden Privatpersonen oftmals zunächst die Alarmglocken an. Doch wer ein paar Dinge vor und während der Betriebsprüfung beachtet, muss sich vor der Kontrolle nicht fürchten. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie der Prüfung durch das Finanzamt oder der Rentenversicherung ganz gelassen entgegensehen können.
So unterstützen wir Sie bei der Betriebsprüfung:
- Sichtung und Prüfung wichtiger Unterlagen
- Bereitstellung der angeforderten Dokumente Ihrer Buchhaltung
- Betreuung des Betriebsprüfers
- Klärung von Fragen zur Buchhaltung
- Auswertung der Betriebsprüfung
Außerdem entlasten wir Sie, wann immer möglich: Wenn bei Ihnen Prüfungen anstehen, wickeln wir diese Prüfungen, wenn möglich, bei uns in der Kanzlei ab.
Beratung bei Vermögensübertragungen und Unternehmensnachfolge
Ein Thema, mit dem sich die meisten Menschen aus vielerlei Gründen nicht gerne beschäftigen, von dem wir alle aber wissen, dass es unausweichlich ist.
Ab einer bestimmten Vermögensgröße sollten Sie jedoch - nicht nur aus steuerlicher Sicht - diese Fragestellungen durchdenken. Sprechen Sie mit uns, wann und in welchem Umfang es sinnvoll ist, Ihr vorhandenes Vermögen auf Ihre nachfolgende Generation zu übertragen. Werte bewahren und Vermögen erhalten sehen wir als unsere Kernaufgabe an. Wir beraten Familienunternehmen seit Generationen und kennen und respektieren als inhabergeführtes Unternehmen die Wünsche und Vorstellungen für einen sicheren Übergang.
Typische Anwendungsbereiche sind die Übertragungen von Vermögen und Betrieben auf die nächste Generation. Gerade wenn absehbar ist, dass die gesetzlichen Freibeträge nicht ausreichend sind, um eine steuerneutrale Übertragung zu gewährleisten, kann Ihnen kompetente Beratung bares Geld sparen. In vielen Fällen kann die Steuer durch vorausschauende Planung beinahe vollständig vermieden oder zumindest erheblich reduziert werden.
Vertretung vor Finanzbehörden
Leider besteht nicht immer Einvernehmen mit der Finanzbehörde in der Bewertung steuerlich relevanter Sachverhalte. Bei fehlendem Konsens oder gar im Streitfall nehmen wir daher für Sie die Vertretung vor den Finanzbehörden und bei den Finanzgerichten wahr.
Als Ihr Vertreter prüfen wir beispielsweise Ihre Steuerbescheide, verhandeln mit der Finanzverwaltung über die Anwendung von Rechtsnormen, legen erforderlichenfalls Einspruch ein und setzen Ihre Interessen durch. Wir stellen Anträge beispielsweise zur Herabsetzung von Vorauszahlungen oder Stundung von Steuerzahlungen oder bearbeiten Rückfragen des Finanzamts zu den Steuererklärungen und wehren unberechtigte Forderungen des Finanzamts ab. Wir vertreten Sie vor dem Finanzgericht und in Steuerstrafverfahren.
Erstellung von Gutachten
Gutachten liefern oft wichtige, strategische Informationen im Hinblick auf Ihre Zielverfolgung und –erreichung. Die korrekte und professionelle Gutachtenerstellung verlangt viel Erfahrung und umfassende Fachkenntnisse. Wir unterstützen Sie gerne in diesem Bereich.
Wir erstellen Sachverständigengutachten für Privatpersonen und Unternehmen in komplexen steuerlichen Fragestellungen. Im Zuge dessen ermitteln wir den genauen Sachverhalt, unterziehen diesen einer detaillierten steuerlichen Prüfung und erarbeiten darauf basierend eine praktikable und klare Handlungsempfehlung.
Beratung in steuerlichen Sonderfragen
Unsere Beratungstätigkeit schließt steuerliche Gestaltungsberatung und steuerliche Sonderfragen auf allen Gebieten des Steuerrechts ein.
Unsere Experten unterstützen und beraten Sie in grunderwerbsteuerlichen Angelegenheiten, bei Umwandlungsvorgängen, im internationalen Steuerrecht, im Gemeinnnützigkeitsrecht, in umsatzsteuerlichen Sonderfragen sowie in Spezialfällen und Sonderfragen des Unternehmenssteuerrechts, insbesondere bei Umstrukturierungen von Unternehmen.